Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Einladungsschreiben

an alle Mitglieder des “ASV Grünwettersbach 1892 e.V.”

zu unserer diesjährigen außerordentlichen Mitgliederversammlung

Freitag den 30. Juni 2023 um 20:00 Uhr in der ASV Turnhalle (Im Rodel 7)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  2. Totengedenken
  3. Bericht des Vorsitzenden
  4. Bericht des Schatzmeisters
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache über die Berichte
  7. Entlastung der Verwaltung
  8. Beratung und Aussprache über die Verschmelzung des SC Wettersbach e.V und des ASV Grünwettersbach 1892 e.V. im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (aufnehmender Verein soll der ASV Grünwettersbach 1892 e. V. – übertragender Verein soll der SC Wettersbach e.V. sein). Durch Aufnahme bedeutet, dass das Vermögen eines Vereins auf einen anderen, bereits existierenden Verein übertragen wird (= aufnehmender Verein). Die Verschmelzung führt hierbei zur liquidationslosen Vollbeendigung (Erlöschen) des übertragenden Vereins.
  9. Abstimmung über die Verschmelzung des SC Wettersbach e.V und des ASV Grünwettersbach e.V. im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (aufnehmender Verein soll der ASV Grünwettersbach 1892 e. V. sein; übertragender Verein soll der SC Wettersbach e.V. sein).

Hinweis: Die Abstimmung zur Verschmelzung erfolgt auf Basis des Verschmelzungsvertrags, des Verschmelzungsberichts und den Jahresabschlüssen beider Vereine aus den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022.

Sämtliche Unterlagen hinsichtlich der beabsichtigten Verschmelzung, insbesondere der Verschmelzungsvertrag, des Verschmelzungsberichts und die Abschlüsse beider Vereine der letzten 3 Jahre liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des ASV Grünwettersbach aus und können von allen Mitgliedern des ASV nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Die genannten Unterlagen liegen auch während der Versammlung zur Einsichtnahme aller Mitglieder aus. Jedes Mitglied kann verlangen, dass ihm unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des Verschmelzungsvertrags, Verschmelzungsberichts, sowie die Jahresabschlüsse der an der Verschmelzung beteiligten Vereine für die letzten drei Geschäftsjahre, erteilt wird.

Der Zustimmungsbeschluss zur Verschmelzung mit dem SC Wettersbach bedarf  einer Mehrheit von 3/4. der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitglieder.

Die Abstimmung erfolgt unter notarieller Aufsicht.

Es kann auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 Prozent der Vereinsmitglieder des jeweiligen beteiligten Vereins eine Prüfung des Verschmelzungsvertrages gemäß § 100 Satz 2 UmwG durch einen vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen (Verschmelzungsprüfer) verlangt werden. Eine solche Prüfung wäre mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden.

Die ordnungsgemäße Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist durch die rechtzeitige Veröffentlichung am Info Bord im Rodel 7,  in der Geschäftsstelle Thüringer Strasse 11, im Wettersbacher Anzeiger sowie auf der Homepage erfolgt.

Anträge müssen spätestens 2 Wochen vor der Versammlung beim Vorsitzenden eingegangen sein.

ASV Grünwettersbach 1892 e.V.

Peter Schorle,  Vorsitzender

webchef

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